1.5.2. Der Vertreter teilte anlässlich der Verhandlung mit, die Mahnung vom 20. August 2024 nicht – zumindest nicht auf direktem Wege – erhalten zu haben. Obschon der Vertreter beim Gemeindesteueramt Q._____ eine Generalvollmacht eingereicht und in der Steuererklärung unter unbeschränkter Vollmacht eine c/o-Adresse angegeben habe, werde trotzdem fälschlicherweise jegliche Post des Gemeindesteueramtes Q._____ stets an die Angeklagte in den XY statt an ihn nach T._____ gesandt. Die Pflegenden vom XY würden die Post der Bewohnerinnen und Bewohner sammeln und monatlich weitersenden. Es sei sehr ungünstig, dass die Post nicht zeitgerecht weitergeleitet werde.