"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 26. Februar 2025 wurde die Angeklagte und deren Vertreter auf den 29. April 2025 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3- 8. Mit Schreiben vom 3. März 2025 wurde dem Vertreter der Angeklagten die Vorladung zusätzlich per A-Post Plus zur Weiterleitung an die Angeklagte zugestellt.