Mahnfrist infolge seiner Erkrankungen grösste Mühe mit der Alltagsbewältigung hatte und hat. Mit den Berichten wird auch durchwegs festgehalten, dass keine Besserung des Gesundheitszustandes in Sicht ist. Die IV-Rente mit einem Invaliditätsgrad von 100 % wurde bis auf weiteres gesprochen. In dubio pro reo ist daher von der Sachverhaltsdarstellung des Angeklagten auszugehen. Daraus ist zu schliessen, dass der Angeklagte aufgrund seines Gesundheitszustandes im Zeitraum vom 24. August 2024 bis 12. September 2024 nicht in der Lage war, die Steuererklärung 2023 auszufüllen und einzureichen oder ein (rechtzeitiges) Fristerstreckungsgesuch zu stellen.