Laut Kurzaustrittsbericht der C._____ haben beim Angeklagten im Zeitraum vom 30. Juni 2024 bis zum 8. Juli 2024 folgende psychische Störung vorgelegen: "Diagnose nach ICD-10 F33.1 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode; DD Bipolare Störung"