1.5. 1.5.1. Der Angeklagte wurde mit Verfügung vom 24. Februar 2025 aufgefordert, dem Spezialverwaltungsgericht mit einem detaillierten Arztzeugnis nachzuweisen, dass er vom 24. August 2024 bis am 12. September 2024 (letzte Mahnfrist) nicht in der Lage war, die Steuererklärung oder ein Fristerstreckungsgesuch einzureichen.