1.3.2. Anlässlich der Verhandlung sagte der Angeklagte aus, es sei möglich, dass er die Mahnung erhalten habe (Protokoll). Er habe gewusst, dass er bezüglich Fristen bereits überfällig sei. Er leide aber unter manisch-depressiven Episoden. In depressiven Phasen sei es ihm jeweils während rund 14 Tagen nicht mehr möglich gewesen, seine Wohnung bzw. den vierten Stock zu verlassen. Er habe dann in diesen Phasen den Lieferservice von der B._____ in Anspruch nehmen müssen, um sich selbst zu versorgen. Der Briefkasten sei überlaufen. Es sei alles hineingestopft worden, bis kein Platz mehr vorhanden gewesen sei.