1.3. 1.3.1. Ausweislich der Akten wurde dem Angeklagten die letzte Mahnung mit A-Post Plus am 23. August 2024 zugestellt (Auszug Track & Trace). Der Angeklagte machte mit der Einsprache jedoch geltend, die im Strafbefehl aufgeführte Mahnung vom 21. August 2024 (recte: 22. August 2024) nicht erhalten zu haben, "sei es durch (seine) Unachtsamkeit oder aber, dass bei der Postzustellung [Briefpost/Einschreiben] etwas nicht ordnungsgemäss abgelaufen sein könnte". Er habe die Mahnung "weder in (seinen) diversen Ablageordnern der eingehenden Briefpost, noch im Altpapier gefunden".