4. 4.1. Die Anklage geht von einem für die Busse relevanten Einkommen des Angeklagten von CHF 42'300.00 (letztes rechtskräftiges steuerbares/satzbestimmendes Einkommen 2022) aus. Dies wurde dem Angeklagten mit Zustellung der Anklageschrift mitgeteilt. Der Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2018 bis 2022) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten noch nie gebüsst werden. Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 42'300.00 sowie bei der ersten Widerhandlung CHF 75.00.