3.2. Die Anklage geht von einem für die Busse relevanten Einkommen der Angeklagten von CHF 31'000.00 (letztes rechtskräftiges steuerbares/satzbestimmendes Einkommen 2022) aus. Dies wurde der Angeklagten mit Zustellung der Anklageschrift mitgeteilt. Gemäss Veranlagung 2023 vom 17. Dezember 2024 beträgt das letzte steuerbare Einkommen CHF 31'600.00. So oder anders ist von einem für die Bussenbemessung massgeblichen Einkommen von unter CHF 40'000.00 auszugehen.