Es darf nicht übersehen werden, dass ein strikter Nachweis negativer Tatsachen (Nichteinreichen der Steuererklärung) unmöglich ist. Letztlich muss eine Würdigung anhand sämtlicher relevanter Tatsachen erfolgen. Dabei fällt es zulasten der Steuerpflichtigen ins Gewicht, wenn konkrete Umstände darauf schliessen lassen, sie habe die Steuererklärung nicht eingereicht, und sie für diese Umstände keine andere "harmlose" Erklärung liefern kann. Von der Steuerpflichtigen darf indessen nicht verlangt werden, dass sie die Einreichung der Steuererklärung nachzuweisen hat;