Aktenergänzung bereits ein Mal gebüsst werden (2018). Gemäss Bussentarif des KStA beträgt die Busse bei der zweiten Widerhandlung für das Nichteinreichen einer Aktenergänzung CHF 80.00. Nachdem sich die Angeklagte nicht zur Bussenhöhe äusserte und die beantragte Busse dem aktuellen Bussentarif entspricht, ist die von der Vorinstanz ausgefällte Busse von CHF 80.00 nicht zu beanstanden. Gründe für eine Reduktion der Busse sind keine ersichtlich. - 10 -