3. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von CHF 100.00, werden zu 90 % dem Angeklagten mit CHF 90.00 auferlegt. Der Rest (CHF 10.00) wird auf die Staatskasse genommen. 4. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: den Angeklagten das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q.____ Mitteilung an: die Gerichtskasse Rechtsmittelbelehrung