3.4. Die Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2018 bis 2022) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bereits drei Mal gebüsst werden (2020, 2021, 2022). Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Einkommen von unter CHF 30'000.00 sowie bei der vierten Widerhandlung CHF 500.00. Sie entspricht damit der von der Angeklagten an der Verhandlung beantragten Bussenhöhe (Protokoll).