Dies sei der Angeklagten bis zum Erhalt des Strafbefehls nicht bewusst gewesen, weshalb sie denn auch nicht auf die Mahnungen reagiert habe. Die Angeklagte gestand an der Verhandlung ihren Fehler ein (Protokoll). -6- 1.3.4. Weiter führte die Angeklagte anlässlich der Verhandlung aus, bereits seit einer längeren Zeitperiode unter traumatischen Erlebnissen gelitten zu haben. Mit der Scheidung vor vier Jahren habe ihre schwierige Situation begonnen. Sie habe sich seither Hilfe geholt und befinde sich in psychologischer Behandlung. In dieser Zeit habe sie ihre Pflichten vernachlässigt (Protokoll).