"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 23. September 2025 wurde die Angeklagte bzw. deren Organ auf den 21. Oktober 2025 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3- 8. Das Spezialverwaltungsgericht hat beim KStA weitere Abklärungen vorgenommen (E-Mails vom 16. und 20. Oktober 2025).