Die Angeklagte habe zudem ein Helfersyndrom und vergesse nach Erbringung von Beratungsdienstleistungen als Treuhänderin oft sich selbst und somit auch die Rechnungsstellung als Gläubigerin (Protokoll). Der Ehemann der Angeklagten habe sie auch öfters ermahnt, ihre Tätigkeit niederzulegen, da sie nur noch Bussen der Klienten zahle (Protokoll). -8-