1.7.3. Aufgrund ihres ADHS-Syndroms habe die Angeklagte Mühe mit dem Öffnen der Post und Ordnen von Dokumenten (Protokoll). Durch die Vermischung eigener Dokumente mit jenen ihres Ehemannes und jenen der Klienten sei es für beauftragte Dritte erfahrungsgemäss abschreckend, den Auftrag zur Einreichung der Steuererklärung anzunehmen und Ordnung in das Papierchaos zu bringen (Protokoll). Die Angeklagte habe zudem ein Helfersyndrom und vergesse nach Erbringung von Beratungsdienstleistungen als Treuhänderin oft sich selbst und somit auch die Rechnungsstellung als Gläubigerin (Protokoll).