Zusätzlich lässt sich der Selbstdeklaration 2023 unter Renten und Ersatzeinkünfte entnehmen, dass die Angeklagte seit 1. August 2019 eine IV-Rente zu einem Invaliditätsgrad von 100 % von der IV-Stelle, SVA R._____, bezieht (Steuererklärung 2023 vom 1. September 2025, Seite 13). Die Angeklagte machte geltend, sie wolle mithilfe ihrer Therapeutin gesund werden und ihr Pensum als Treuhänderin wieder bis auf 100 % erhöhen, obschon das IV-Gutachten festhalte, dass die Angeklagte nie mehr gesund werde (Protokoll). Die Angeklagte arbeite zurzeit maximal in einem 20 %-Pensum als Treuhänderin, wolle aber nicht lebenslänglich IV-Rentnerin bleiben (Protokoll).