"Es bestehen Aufmerksamkeitsdefizite, eine hohe Ablenkbarkeit und Schwierigkeiten in der Planung und Priorisierung von Aufgaben." Insgesamt führen die gesundheitlichen Beeinträchtigung dazu, dass die Angeklagte "grosse Mühe hat, sich einen Überblick zu verschaffen und ein adäquates Zeitgefühl zu haben, so dass sie trotz hohem Einsatz und Anstrengung oft nur mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen administrative Aufgaben erledigen kann."