1.5. Die Angeklagte brachte in der Einsprache vor, "aufgrund gesundheitlicher Probleme (…) chronisch zu spät" zu sein. Sie reiche jährlich die Steuererklärung immer und ausnahmslos – zwar erst nach Ablauf der letzten Frist – jedoch "zumindest in der letzten Minute und zwar mit jedem einzelnen Beleg, den (sie) habe" ein, "und das Steueramt hat die (für die Veranlagung notwendigen) Zahlen". Sie "werde gesünder, aber es gibt immer wieder Rückschläge wie letztes Jahr oder dieses Jahr." Damit macht die Angeklagte gesundheitliche Gründe für die verspätete Einreichung der Steuererklärung 2023 geltend.