Der Präsident erkennt: 1. Der Angeklagte wird von Schuld und Strafe freigesprochen. 2. Die Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen. 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: den Angeklagten (2; mit Exemplar für die Vertreterin) das Kantonale Steueramt das Steueramt Q.____ Rechtsmittelbelehrung