1.3.4. Der Angeklagte hat auf Aufforderung des KStA, Sektion Bezug, das ärztliche Attest vom 26. Mai 2025, ausgestellt von E._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH, einreichen lassen. Daraus geht hervor, dass der Angeklagte weder in der Lage war