1.3.3. Das Regio Steueramt Q._____ hält in der Vernehmlassung unter anderem fest, dass der Angeklagte seit Jahren gebüsst werde, weil er die Steuererklärung nicht einreiche. Als Grund gebe er jeweils seine Krankheit an. Gemäss Urteil des Spezialverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2021 sei der Angeklagte jedoch darauf hingewiesen worden, dass die Fortdauer seiner Erkrankung künftig keine Verfahrenspflichtverletzung mehr -7- rechtfertigen könne. Der Angeklagte sei angehalten worden, für die Erledigung seiner Steuerangelegenheiten eine Drittperson zu beauftragen.