1.3.2. Der Angeklagte lässt durch seine zur Vertretung bevollmächtigte Tochter vorbringen, er sei aus diversen gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, eine Steuererklärung auszufüllen und einzureichen. Die Tochter des Angeklagten führte in der Einsprache weiter aus, sie habe die D._____ in T._____, mit der administrativen Unterstützung beauftragt. Sie habe eine Checkliste erhalten und werde die für die Erstellung einer Steuererklärung notwendigen Unterlagen bedingt durch ihre berufliche Tätigkeit im Ausland erst Ende Dezember 2024/Anfang Januar 2025 zusammenstellen können. "Ich garantiere Ihnen die Steuererklärung bis spätestens Ende Februar 2025 einzureichen."