__ GmbH vom Januar 2025 bis März 2025 ein Nettoeinkommen während drei Monaten von total CHF 5'135.25 (Schreiben vom 25. Juli 2025 inkl. Beilagen). Hochgerechnet kann vorliegend aufgrund der glaubwürdigen Angaben des Angeklagten mit einem aktuellen jährlichen Einkommen der Ehegatten von rund CHF 95'700.00 gerechnet werden. Zugunsten des Angeklagten ist für die Bussenbemessung im Strafverfahren auf dieses tiefere Einkommen abzustellen.