5.3. Anlässlich der Verhandlung machte der Angeklagte geltend, das mit Veranlagung 2022 festgelegte steuerbare Einkommen von CHF 219'900.00 sei unrealistisch und widerspiegle nicht die aktuelle Einkommenssituation. Der Angeklagte habe im Jahr 2022 Positionen in der Steuererklärung deklariert, die nicht näher hätten begründet werden können, weshalb die Steuerbehörden ihn mit einem derart hohen steuerbaren Einkommen ein- -9-