1.6. 1.6.1. Der Vertreter habe mit der Einsprache zusammen die Steuererklärung 2023 nachgereicht. Vorliegend ist die Steuererklärung 2023 am 20. März 2025 erstellt und versandt worden. Dem Angeklagten ist die letzte Mahnung gemäss Track & Trace der Schweizerischen Post per A-Post Plus am 15. Januar 2025 in den Briefkasten gelegt worden (Sendungsverfolgungsnummer 98.01.090561.20395852). Die letzte Mahnfrist lief vom 16. Januar 2025 bis am 4. Februar 2025. Die Steuererklärung 2023 wurde mithin über sechs Wochen nach Ablauf der Frist eingereicht.