1.4.2. Der Angeklagte habe nebst seiner unselbständigen Erwerbstätigkeit in einem 100 % Pensum als Polier bei der D._____ AG im Jahr 2016 das Einzelunternehmen C._____ in R._____ gegründet, um seinen "Jugendtraum" zu verwirklichen und unter anderem Kaffeeprodukte zu vertreiben (Protokoll). Der Angeklagte habe zu jener Zeit mit dem Einzelunternehmen gleichzeitig zwei Jobs gehabt und pro Tag zwischen 15 und 17 Stunden gearbeitet (Protokoll). Um unter anderem die Kommunikation, Administration und Weiteres professioneller zu organisieren, habe der Angeklagte im Januar 2023 zusammen mit zwei seiner Söhne, D._____ und E._____, die Gesellschaft F._____ GmbH in S._____ gegründet.