3.3. Die Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2017 bis 2021) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bereits zwei Mal gebüsst werden (2020, 2021). Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Kapital von CHF 100'000.00 sowie bei der dritten Widerhandlung CHF 2'000.00. Die von der Vorinstanz ausgefällte Busse ist daher von CHF 3'000.00 auf CHF 2'000.00 zu senken. -8-