Die Anklage geht von einem für die Busse relevanten Kapital der Angeklagten von CHF 142'933.00 (provisorische Rechnung 2022) aus. Dies wurde der Angeklagten mit Zustellung der Anklageschrift mitgeteilt. 3.2. In der Zwischenzeit wurde das steuerbare Kapital 2022 mit der definitiven Veranlagung vom 7. Juni 2024 rechtskräftig auf CHF 100'000.00 festgesetzt. Da dieser Betrag somit das letzte rechtskräftig veranlagte steuerbare Kapital darstellt, ist für die Bussenbemessung auf dieses tiefere Kapital abzustellen.