8. Mit Schreiben vom 8. Juli 2024 wurde der Angeklagten die Vorladung zusätzlich per A-Post Plus zugestellt. 9. Die Vertreterin teilte am 16. Juli 2024 dem Spezialverwaltungsgericht mit, dass das Vertretungsverhältnis per 30. Mai 2024 beendet ist. 10. Das Spezialverwaltungsgericht hat beim KStA, Sektion juristische Personen, weitere Abklärungen vorgenommen (Aktennotiz vom 22. Juli 2024). 11. Die Angeklagte bzw. deren Organ ist nicht zur Verhandlung erschienen. -4- Der Präsident zieht in Erwägung: I. 1. Massgebend für die Beurteilung der vorliegenden Anklage ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).