6. Am 14. Juni 2024 erhob das KStA, Sektion Bezug, beim Spezialverwaltungsgericht gegen die Angeklagte folgende Anklage: "1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 20. Juni 2024 wurde die Angeklagte bzw. deren Organ und deren Vertreterin auf den 23. Juli 2024 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3-