4.2. Mit jeder weiteren Widerhandlung wiegt das Verschulden schwerer, was sich in der ansteigenden Bussenhöhe im Wiederholungsfalle niederschlägt. Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Einkommen bis zu CHF 130'000.00 bei Ehegatten bei der dritten Widerhandlung je CHF 1'100.00, bei der vierten Widerhandlung je CHF 2'750.00 und bei der fünften Widerhandlung je CHF 5'000.00. 4.3. Trotz erheblicher Vorstrafen in den letzten fünf Jahren zwischen CHF 4'000.00 und CHF 5'000.00 (was der Maximalbusse pro Ehegatte entspricht) wurde auch die Steuererklärung 2022 nicht eingereicht. Diese fortgesetzte Renitenz ist strafschärfend zu berücksichtigen.