1.3.2. Der Angeklagte bringt vor, er sei aufgrund diverser schwerer Betriebsunfälle in den vergangenen Jahrzehnten lediglich noch in einem 35 %-Pen- sum als Metzger arbeitsfähig. Seine Ehefrau leide seit Jahren an MS und könne nur zu 50 % arbeiten. Angesichts der täglichen Existenzbedrohung habe sich eine gewisse Gleichgültigkeit entwickelt. Er bedauere sein Fehlverhalten und werde in Zukunft die Steuererklärung korrekt ausfüllen und einreichen.