"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 22. Mai 2024 wurde der Angeklagte auf den 28. Juni 2024 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3- 8. Mit Schreiben vom 6. Juni 2024 wurde dem Angeklagten die Vorladung nochmals per A-Post Plus zugestellt. 9. Das Spezialverwaltungsgericht hat beim Gemeindesteueramt Q._____ weitere Abklärungen vorgenommen (Aktennotiz vom 27. Juni 2024).