4.2. Mit jeder weiteren Widerhandlung wiegt das Verschulden schwerer, was sich in der ansteigenden Bussenhöhe im Wiederholungsfalle niederschlägt. Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Einkommen bis zu CHF 40'000.00 bei der dritten Widerhandlung CHF 400.00, bei der vierten Widerhandlung CHF 1'000.00 und bei der fünften Widerhandlung CHF 2'000.00.