4. 4.1. Der Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2017 bis 2021) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bereits fünf Mal gebüsst werden (2017, 2018, 2019, 2020, 2021). Bei der sechsten Widerhandlung wird die Busse im Einzelfall verschuldensabhängig bemessen.