_, sei erkennbar überfordert gewesen und mit der Zeit nicht mehr aufgetaucht. Der Angeklagte habe als angestellter Maler zusätzlich die Arbeiten im Büro und als Geschäftsführer übernommen. Er habe noch bis am 15. Juni 2023 gearbeitet, obschon ihm der Lohn nicht mehr ausbezahlt worden sei. Am 22. Mai 2023 sei die B._____ GmbH – ohne sein Wissen – in den Konkurs gefallen und das Konkursamt habe ihm am 15. Juni 2023 das Arbeitsverhältnis gekündigt (Kündigungsschreiben Konkursamt Aargau vom 15. Juni 2023, an der Verhandlung eingereicht). Seit März 2024 sei er mit einer Einzelunternehmung selbständig erwerbstätig.