"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. 7.1. Mit Verfügung vom 14. Juni 2024 wurde der Angeklagte auf den 17. Juli 2024 mit eingeschriebenem und per A-Post Plus versandtem Brief vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3- 7.2. Die eingeschriebene Vorladung wurde vom Angeklagten nicht abgeholt. Hingegen wurde ihm die per A-Post Plus versandte Vorladung zugestellt.