1. Anfang 2023 wurde A.____ (nachfolgend Angeklagter) die Steuererklärung 2022 zugestellt. Nachdem das Formular nicht eingereicht zurückgesandt wurde, wurde der Angeklagte am 11. August 2023 erstmals gemahnt. Am 12. Oktober 2023 erfolgte eine zweite, per A-Post Plus versandte Mahnung unter Ansetzung einer Frist von 20 Tagen zur Einreichung der Steuererklärung 2022 inklusive aller Beilagen. Des Weiteren wurde der Angeklagte auf die Folgen im Unterlassungsfall (insbesondere Busse bis CHF 10'000.00) hingewiesen.