2. Nicht vertretenen Angeklagten wird keine Parteientschädigung ausgerichtet (§ 189 Abs. 2 StG). - 12 - Der Präsident erkennt: 1. Der Angeklagte wird freigesprochen. 2. Die Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen. 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: den Angeklagten das Kantonale Steueramt, Sektion Bezug das Regio Steueramt Q.______ Rechtsmittelbelehrung