In der "Verlängerung der Benutzer Vereinbarung Nr. 2528 vom 02.11.2006" vom 17./19. Januar 2017 haben die B._____ AG und der Angeklagte ein Vertragsverhältnis mit Verlängerung für 5 Jahre ab 16. April 2017 abgeschlossen (bis 16. April 2021). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass kein Kaufvertrag abgeschlossen worden ist für das Jahr 2021. Anhand dieser Konstellation durfte und musste das Regio Steueramt Q._____ davon ausgehen, dass kein Kaufvertrag abgeschlossen worden war.