1.6.2. Die Auflage des Regio Steueramts Q._____, der Angeklagte habe den Kaufvertrag B._____ AG einzureichen, ist ungeeignet und nicht erfüllbar. Aus den beiden eingereichten Unterlagen "Kostenbestätigung Benutzung Enthärtungsanlage 2021" vom 18. Januar 2022 und "Verlängerung der Benutzer Vereinbarung Nr. 2528 vom 02.11.2006" datiert vom 17./19. Januar 2017 ist klar ersichtlich, dass es sich um eine Nutzung der Anlage handelt, welche im Eigentum der B._____ AG und nicht des Angeklagten steht. -9- So hielt die B._____ AG mit der "Kostenbestätigung Benutzung Enthärtungsanlage 2021" fest: