- Mit E-Mail vom 2. Juni 2023 bat die Leiterin des Regio Steueramtes Q._____ erneut um Einreichung des Kaufvertrages zur Entkalkungsanlage des Angeklagten gemäss Telefonat. - Mit Webformular vom 21. September 2023 fragte der Angeklagte unter dem Namen C._____ das KStA betreffend Abzugsberechtigung von Wasserenthärtungsanlagen an. - Das KStA beantwortete die Anfrage per E-Mail vom 25. September 2023, welche es am 26. September 2023 dem Regio Steueramt Q._____ weiterleitete. - Mit Einspracheentscheid vom 21. November 2023 wies das Regio Steueramt Q._____ die Einsprache ab.