- Mit Einsprache vom 20. Februar 2023 und E-Mail vom 5. März 2023 reichte der Angeklagte die "Verlängerung der Benutzer Vereinbarung Nr. 2528 vom 02.11.2006" datiert vom 17./19. Januar 2017 ein. - Das Regio Steueramt Q._____ forderte den Angeklagten mit E-Mail vom 6. März 2023 zur Einreichung des Kaufvertrages der Anlage auf. - Der Angeklagte hielt in seiner E-Mail vom 30. Mai 2023 fest, dass er die Mahnung des Regio Steueramtes Q._____ erhalten und die ihm vorliegenden Unterlagen bereits zwei Mal eingereicht habe.