1.4.3. Seit Einreichung der Steuererklärung 2021 ist folgende Korrespondenz zwischen dem Regio Steueramt Q._____ und dem Angeklagten ergangen: - Der Angeklagte reichte mit der Steuererklärung 2021 die "Kostenbestätigung Benutzung Enthärtungsanlage 2021" vom 18. Januar 2022 ein. - Mit Schreiben vom 20. Oktober 2022 liess das Regio Steueramt Q._____ dem Angeklagten den Veranlagungsvorschlag vom 24. Oktober 2022 unter Vorbehalt zukommen. -7- - Mit E-Mail vom 31. Januar 2023 reichte der Angeklagte die Kostenbestätigung vom 18. Januar 2022 erneut ein.