2. Das Regio Steueramt Q._____ forderte den Angeklagten mit Schreiben vom 21. März 2023 zur Aktenergänzung auf. 3. Mit Schreiben vom 12. Mai 2023 wurde dem Angeklagten eine per A-Post Plus versandte letzte Mahnung unter Ansetzung einer Frist von 20 Tagen zur Einreichung der Aktenergänzung zur Steuererklärung 2021 zugestellt. Des Weiteren wurde der Angeklagte auf die Folgen im Unterlassungsfall (insbesondere Busse) hingewiesen. 4. Da dem zuständigen Steueramt innert der Mahnfrist die Aktenergänzung nicht zuging, wurde beim Steueramt des Kantons Aargau (KStA), Sektion Bezug, ein Bussenantrag gestellt.