6. Am 28. März 2024 erhob das KStA beim Spezialverwaltungsgericht gegen die Angeklagte folgende Anklage: "1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 9. April 2024 wurde die Angeklagte auf den 14. Mai 2024 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. 8. Die Angeklagte ist nicht zur Verhandlung erschienen. -3- Der Präsident zieht in Erwägung: