Das KStA beantragt eine Busse in der Höhe des Strafbefehls, also von CHF 125.00 (zuzüglich Staatsgebühr/Auslagen von CHF 100.00). 3.2. Der Angeklagte musste gemäss Anklageschrift wegen Verletzung von Verfahrenspflichten noch nie gebüsst werden. Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei der ersten Widerhandlung CHF 250.00. Dem Angeklagten wurde vor diesem Hintergrund eine Erhöhung der Busse angedroht (Schreiben vom 28. Juni 2024).