1.3.2. Der Angeklagte bringt in der Einsprache und mit der Stellungnahme vor, er habe der Gemeinde Q._____ Ende März 2023 die relevanten Unterlagen und insbesondere die Kaufverträge zugestellt. Nachdem diese gemäss den Aussagen der Gemeinde nicht eingetroffen seien, habe er sie erneut versandt. 1.3.3. Das Gemeindesteueramt Q._____ hält fest, dass weder die Grundstückgewinnsteuererklärung noch die erwähnten Verträge eingereicht worden seien. -6-